Session des Luzerner Kantonsrates vom 30.11. und 01.12.2020, 1. Sessionstag

  • 01. Dezember 2020
  • Kantonsrat Luzern
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Session des Luzerner Kantonsrates vom 30.11. und 01.12.2020, 1. Sessionstag

Erster Sessionstag vom 30. November 2020

Der Kantonsrat Luzern trifft sich zur letzten Session im 2020. Die Session findet zum letzten Mal in der Messehalle Luzern statt. Coronabedingt, damit die Abstände eingehalten werden können. Ein strenges Schutzkonzept vermeiden hoffentlich Ansteckungen mit dem Virus. Die Schutzmaske muss neu auch während dem Ratsbetrieb am eigenen Sitzplatz getragen werden. Lediglich bei den Voten am Rednerpult darf die Maske abgenommen werden.

Hier geht es zur Traktandenliste. Live-Stream Vormittag. Live-Stream Nachmittag.

Traktanden

Sachgeschäfte und dazugehörende parlamentarische Vorstösse

Trakt. 1: Eröffnungen

Zu Beginn der Session wird dem verstorbenen Ratsmitglied Marcel Omlin gedacht.

Markus Odermatt, CVP, tritt per Januar 2021 vom Kantonsrat zurück.

Trakt. 2: Beschlussfassung über die dringliche Behandlung der parlamentarischen Vorstösse

Es folgt die Debatte zur Dringlichkeit von Vorstössen. Hier die Entscheide zu Dringliche Vorstösse November-Session 2020. In meinen Augen folgt die bürgerliche Mehrheit der Regierung wie Schafe ihrem Hirten.

Trakt. 3: B 46 Teilrevision Prämienverbilligungsgesetz per 2021; Entwurf Änderung Prämienverbilligungsgesetz, 1. Beratung

Bild: SP-SO

Mit der Revision wird das Luzerner Prämienverbilligungsgesetz werden nationale Gesetzesänderungen nachvollzogen. Zudem wird die Luzerner Praxis auch im Gesetz besser abgebildet. Die überwiesenen Motionen bezüglich Massnahmen für Einzelpersonen sowie zur Heiratsstrafe sollen in einer weiteren Revision angepasst werden.
Hauptanliegen und Vorteile:
Der Stichtag zur Berechnung des IPV-Anspruchs wird auf den 1. November vorverlegt.
Neue gesetzliche Grundlage für Meldung Grenzgängerbewilligungen ans WAS sowie technische Anpassung Meldeverfahren Direktzahlung IPV an Krankenkassenversicherer.
Anpassung an EL-Reform des Bundes für EL-BezügerInnen (EL-Reform) anzupassen.

Es liegt folgender Antrag der SP zu diesem Geschäft vor:
Durch die EL-Reform bedingte Einsparungen der gesamthaft ausgeschütteten Prämienverbilligungssumme kompensiert der Regierungsrat für das Folgejahr durch Anpassungen auf Verordnungsstufe.
Dieser Antrag wird gegen die Stimmen von SP/G/JG abgelehnt.

Einstimmige Zustimmung vom Kantonsrat. Das Geschäft geht nun in die 2. Lesung zur Kommission.

Trakt. 4: B 52 Interkantonale Vereinbarung über die kantonalen Beiträge an die Spitäler zur Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung und deren Ausgleich unter den Kantonen; Entwurf Dekret über die Genehmigung des Beitritts des Kantons Luzern

Bild: LUKS

Die Finanzierung der Weiterbildung für Ärzte war bis dahin Sache des Standortskantons. Insbesondere die Kantone mit Universitätsspitälern bezahlen heute sehr viel mehr für die ärztliche Weiterbildung als andere Kantone. Ohne Ausgleichszahlungen besteht die Gefahr, dass künftig nicht mehr genügend Weiterbildungsstellen zur Verfügung stehen. Das Problem des sich bereits heute abzeichnenden Ärztemangels könnte sich somit rasch verschärfen. Viele Spitäler = hohe Kosten. Keine Spitäler = keine Kosten.
Hautpanliegen und Vorteile:
Der Beitritt des Kantons Luzern zur Interkantonalen Vereinbarung über die kantonalen Beiträge an die Spitäler zur Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung und deren Ausgleich unter den Kantonen. Ein Standortkanton kann auch höhrere Gemeinwirtschaftsleistungen (GWL) bezahlen. Ziel der Vereinbarung ist es, dass die Spitäler für ihre Weiterbildungsleistungen entschädigt werden und so dem drohenden Ärztemangel wirksam begegnet wird.

Schlussabstimmung: Dem Dekret wird einstimmung zugestimmt.

Trakt. 5: B 49 Miete und Ausbau von Räumen in der Viscosistadt für die Fachklasse Grafik; Entwurf Dekret über einen Sonderkredit

Bild: srf.ch

Der Kanton bildet mit der Fachklasse Grafik, Grafiker und Grafikerinnen mit eidg. Fähigkeitszeugnis und Berufsmaturität aus. Die Schule befindet sich heute in der Liegenschaft Rössligasse 12/ Löwengraben 27 in der Altstadt Luzern. Die Liegenschaft entspricht nicht mehr heutigen Ansprüchen (nicht behindertengerecht, energetisch, sicherheitstechnisch, moderne Lehr- und Lernformen) und hat hohen Sanierungsbedarf. Hohe Kostenmiete für den Kanton. Schulische Nutzung entspricht nicht der Bau- und Zonenordnung.
Hauptanliegen und Vorteile:
Schulräumlichkeiten und Ausbildungswerkstätten sollen den heutigen Ansprüchen der Lernenden und Lehrenden gerecht werden.
Reduktion der Kosten: Investitionskosten 2.8 Mio., Nettomietkosten pro Jahr inkl. NK 385‘500.- pro Jahr, Betriebskosten pro Jahr 68‘000.-, bei 2‘670m2 Mietfläche (kleiner als vorher).

Schlussabstimmung: Einstimmige Zustimmung.

Trakt. 6+7 als Paket

Trakt. 6: B 55A Härtefallmassnahmen für Luzerner Unternehmen; Entwürfe Dekret über einen Sonderkredit und Kantonsratsbeschluss über einen Nachtragskredit – Dekret

Bild: economiesuisse.ch

Corona führt auch zu massiven wirtschaftlichen Auswirkungen und stellt in den betroffenen Branchen Unternehmen vor existenzielle Herausforderungen. Mit dem Covid-19 Gesetz schafft der Bundesrat Voraussetzungen für sog. Härtefallmassnahmen für gefährdete Unternehmen. In einem ersten Beschluss sind 400 Mio. Franken vorgesehen, je hälftig durch Bund und Kantone. Auf den Kanton Luzern entfallen anteilsmässig 17.16 Mio.
Der Regierungsrat legt nun ein Dekret vor mit 25 Mio. Franken, d.h. er stockt auf. Davon sind 3 Mio. à fonds perdu gedacht, der Rest Bürgschaften für Kredite.
Mit der Verabschiedung in der Dezember-Session können nach Ablauf der Referendumsfrist erste Gelder anfangs Februar ausbezahlt werden.

Hauptanliegen und Vorteile:
Beschränkung auf 25 Mio. liegt in der Kompetenz des Kantonsrates ohne obligatorische Volksabstimmung, was zu Verzögerung führen würde.
Schnelle Behandlung nötig für Auszahlung anfangs Februar 2021.

Bild: seco

Umstrittene Aspekte aus Sicht SP-Fraktion:
– Man hat im Kanton Luzern versäumt, gesetzliche Grundlagen für Kreditbeschluss früher zu schaffen, damit Auszahlungen schon im Dez. möglich wären.
– Dimension: 25 Mio. sind zu wenig. Ein zweiter Bundesbeschluss über nochmals 600 Mio. (80% Bund, 20% Kantone) ist bereits aufgegleist, LU-Anteil dann nochmals 25.74 Mio.
– Form: Nur 3 Mio. à fonds perdu ist zuwenig. Zusätzliche Kredite zwingen Unternehmen in weitere Verschuldung und würgen wirtschaftlichen Neustart nach Überwindung Pandemie ab.
– Zielgruppe: Das Dekret spricht von einem Kriterium „volkswirtschaftliche Relevanz“ und Mindestgrössen, z.B. personell. In der WAK-Beratung wurde dies etwas relativiert, dass es keine absolute Grössengrenze gäbe sondern es eines von mehreren Kriterien sei.
-Umsetzung: Die Luzerner Kriterien gehen über die Mindestkriterien des Bundes hinaus und beinhalten z.B. auch die Prüfung zukünftiger Marktchancen und der Unternehmensstrategie durch externe Spezialisten (BDO). Dies kann den Prozess verzögern, verursacht Kosten und stellt für Betriebe eine administrative Erschwernis dar. Auch dies wurde in der WAK-Beratung etwas relativiert, evtl. kommt es nur bei grösseren Gesuchen so zum Tragen.
– Ein weiteres Dekret für Umsetzung des zweiten Bundesbeschlusses ist geplant. Betragshöhe noch offen. Kantonsrats-Beratung aber erst im März 2021 geplant, Auszahlungen dann ab Juni 2021 -> zu spät!

Folgende Anträge aus der Ratsmitte liegen vor:

  1. Antragsteller/in Marti André / Berset Ursula / Affentranger-Aregger Helen / Meyer Jörg / Daniel Keller
    Antrag Ziffer 2 (neu):
    Für die Gewährung von Beiträgen werden für die zu unterstützenden Unternehmen keine Vorgaben hinsichtlich der Mindestanzahl von Angestellten respektive Mindestpensen erlassen.
    Dieser Antrag wird einstimmig angenommen. Auch die Regierung steht hinter dem Antrag.
  1. Antragsteller/in Meyer Jörg
    Antrag Ziffer 2 (neu):
    Bedarfsabhängig kann dieser Kredit bis maximal 25 Millionen Franken in Form von nicht rückzahlbaren Beiträgen verwendet werden.
    Die Regierung lehnt diesen Antrag ab. Der Rat ebenfalls.
  1. Antragsteller/in Zbinden Samuel
    Antrag Ziffer 2 (neu):
    Der Regierungsrat soll mit Unternehmen, die A-fonds-perdu-Beiträge erhalten, Zielvereinbarungen zur Verbesserung ihrer Umweltbilanz abschliessen.
    Die Regierung lehnt diesen Antrag ab. Der Rat ebenfalls.
  1. Antragsteller/in Meyer Jörg
    Antrag Ziffer 3 (neu):
    Für die Unterstützungsgewährung gelten die Rahmenbedingungen des Bundes gemäss Covid-19-Gesetz und Covid-19-Härtefallverordnung. Es werden keine ergänzenden Vorgaben des Kantons hinsichtlich Mindestgrössen, zukünftiger Marktchancen oder der gewählten Unternehmensstrategie erlassen.
    Die Regierung lehnt diesen Antrag ab. Der Rat ebenfalls.
  1. Antragsteller/in Schmutz Judith / Rückzug
    Antrag Ziffer 3 (neu):
    Bei der Ausarbeitung der Verordnung über die Härtefallmassnahmen von Luzerner Unternehmen sollen alle zusätzlichen Kriterien (Mindestgrösse in personeller oder wirtschaftlicher Hinsicht, wirtschaftliche Relevanz, zukünftige Marktchancen und die gewählte Unternehmensstrategie) des Kantons Luzern gestrichen und auf die Kriterien der Härtefall-Verordnung des Bundes reduziert werden.
  1. Antragsteller/in Budmiger Marcel
    Antrag Ziffer 2 (neu):
    Für die Gewährung von Beiträgen werden für die zu unterstützenden Unternehmen keine Vorgaben hinsichtlich volkswirtschaftlicher Relevanz erlassen.
    Die Regierung lehnt diesen Antrag ab. Der Rat ebenfalls.
  1. Antragsteller/in Meyer Jörg, der Antrag wird durch Simone Brunner vertreten
    Antrag Ziffer 4 (neu):
    Unternehmen, die nicht rückzahlbare Beiträge in Anspruch nehmen, haben für Kündigungen von Arbeitsverhältnissen die vertraglichen Kündigungsfristen um 3 Monate zu verlängern. Dies gilt ab Bezug der nicht rückzahlbaren Beiträge für 9 Monate.
    Die Regierung lehnt diesen Antrag ab. Der Rat ebenfalls.
  1. Antragsteller/in Rahel Estermann
    Antrag Ziffer 2 (neu):
    Der Regierungsrat stellt sicher, dass im zu bildenden Expert*innen-Gremium eine Vielfalt an fachlichen, regionalen und geschlechtlichen Perspektiven vertreten sind.
    Die Regierung lehnt diesen Antrag nicht direkt ab. Der Rat jedoch schon.
  1. Antragsteller/in Brunner Simone
    Antrag Ziffer 2 (neu):
    Der Regierungsrat wird beauftragt den Härtefallfonds des Kantons Luzern mit welchem gemeinsam mit der Albert Koechlin Stiftung coronabedingte Härtefälle im Bereich Wirtschaft unterstützt werden, per sofort um 3 Millionen, im Rahmen der regierungsrätlichen Kompetenz, aufzustocken. Die Massnahme soll weitergeführt werden, bis die Massnahme der Härtefallregelung des Bundes und des Kantons Luzerns in Kraft tritt. Des Weiteren sind die Vergabekriterien an jene der neuen Härtefallregelung anzugleichen.
    Simone fordert den Namensaufruf für diesen Antrag. Dazu braucht es einen Drittel der Ratsstimmen. Der Namensaufruf wurde abgelehnt.
    Die Regierung lehnt diesen Antrag ab. Der Rat ebenfalls.
  1. Antragsteller/in Ledergerber Michael
    Antrag Ziffer 2 (neu):
    Der Regierungsrat wird aufgefordert, ein 2. Dekret über 25 Mio. zur Umsetzung des zweiten Bundesbeschlusses auf die Januar-Session 2021 hin zu erarbeiten.
    Die Regierung lehnt diesen Antrag ab. Der Rat ebenfalls.

Schlussabstimmung: Das Dekret wird mit 109 zu 0 Stimmen zugestimmt.

Trakt. 7: B 55B Härtefallmassnahmen für Luzerner Unternehmen; Entwürfe Dekret über einen Sonderkredit und Kantonsratsbeschluss über einen Nachtragskredit – Kantonsratsbeschluss

Folgender Antrag aus der Ratsmitte liegt vor:

  1. Antragsteller/ Meyer Jörg
    Antrag zu Ziffer I
    Der Nachtragskredit im Aufgabenbereich 2031 BUWD – Wirtschaft von 16.42 Millionen Franken in der Erfolgsrechnung des Staatsvoranschlages 2020 wird bewilligt.
    Der Antrag ist zurückgezogen

Schlussabstimmung: Dem Nachtragskredit wird mit 114 zu 0 Stimmen zugestimmt.

Trakt. 8: B 32 Volksinitiative «Privatpflege- und Betreuungsinitiative»; Entwurf Kantonsratsbeschluss

Bild: report.redcross.ch

Am 15. März 2019 reichte das Initiativkomitee der CVP Kanton Luzern eine Gesetzesinitiative mit dem Titel «Privatpflege- und Betreuungsinitiative» ein. Das Begehren (in Form einer allg. Anregung): «Wer freiwillig und unentgeltlich hilfsbedürftige Personen pflegt und betreut, kann jährlich 5000 Franken vom steuerbaren Einkommen abziehen».
Haupanliegen und Vorteile:
Das Kernanliegen der Initiant*innen ist im Kern berechtigt:
Gesellschaftliche Anerkennung und Bedeutung der freiwilligen und unentgeltlich erbrachter Care-Arbeit muss gesteigert werden.
Durch die freiwillige und unentgeltliche Arbeit ist es unterstützungsbedürftigen älteren Menschen möglich, selbstbestimmt möglichst lange zu Hause leben zu können.
Umstrittene Aspekte aus Sicht SP-Fraktion:
Wording „Privatpflege“: Dieses Wording wird von Fachpersonen als problematisch bezeichnet, könnte auch die professionelle Pflege meinen von privaten Anbietern (z.B. 24 Stundenpflege/-betreuung, Caremigrant*innen.
Handlungsbedarf im Bereich „Pflege“ umstritten: Die Pflege wird mehrheitlich von professionellen Fachpersonen durchgeführt und weniger unentgeltlich, freiwillig geleistet. Die Pflege ist durch das Krankenversicherungsgesetzt KVG sozialrechtlich verankert. D.h. ein bestimmter Anspruch an Leistungen (zu Hause über die Spitex) ist gesichert. Zudem lassen sich von der Pflegebedürftigkeit der Person weitere Leistungen von AHVG und ELG ableiten.
Handlungsbedarf v.a. im Bereich „Betreuung: Die Herausforderungen in der Unterstützung zu Hause bzw. in der ambulanten Versorgung liegt nicht bei der Pflege, sondern bei der Betreuung. Betreuung ist von der öffentlichen Hand kaum anerkannt (d.h. es gibt gar keine bis wenig finanzielle Unterstützung), obschon in diesem Tätigkeitsfeld die meiste unentgeltliche und freiwillige Unterstützung geschieht.
Instrument Steuerabzug: Die Berechnungen der Regierung zeigen auf, dass nur eine Minderheit davon profitieren könnte. Lenkungswirkung mehr als fraglich (Anreiz dafür, die Leistungen Pflege und Betreuung privat zu erbringen, um gesellschaftliche Kosten zu senken). Bei geringen Einkommen ist der Abzug wirkungslos. Steuerausfälle (Kanton/Gemeinden) von rund 10 Millionen Franken bei einer Zahl von 10‘000 Betroffenen. Gesellschaftliche und soziale Herausforderungen mittels Schaffung neuer Abzüge zu lösen ist häufig wirkungslos.
Idee: Senkung gesellschaftlicher Kosten / Anreize schaffen: Gute Freiwilligenarbeit braucht Strukturen, Kostensenkungspotential umstritten. Grundsätzlich zu begrüssen, ABER: Gleichstellungspolitisch ist die Idee finanzielle Anreize zu setzen, damit private Betreuung und Pflege noch vermehrt durch Angehörige erbracht werden, mehr als problematisch, v.a. deshalb weil es sich bei den Entschädigungen nicht um einen Lohnersatz handelt (>Frauen leisten grossmehrheitlich Privatpflege und Betreuungsaufgaben, wie sie die CVP versteht, bleibe dem Arbeitsmarkt (teilweise) fern, sind finanziell schlecht abgesichert…). Doppelbelastung Erwerbsarbeit und Pflege/Betreuung von bezugsnahen Personen kann sehr belastend sein.

Antrag:
Antragsteller/in WAK
Rückweisung und Auftrag an den Regierungsrat für die Ausarbeitung eines direkten Gegenvorschlags – unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen.

  1. Der Gegenvorschlag muss sich am Kernanliegen der Initiative orientieren.
  2. Es soll eine Lösung geben, welche die betreuende/pflegende Person unterstützt.
  3. Der Gegenvorschlag soll sich als Ergänzung zur Bundeslösung präsentieren.
  4. Der Gegenvorschlag soll sich ausserhalb des Steuerrechts bewegen.
  5. Das Kostenvolumen soll maximal dem Initiativbegehren entsprechen. Der Kanton wird als Kostenträger nicht explizit benannt.

Dem Rückweisungsantrag wurde zugestimmt. Das Geschäft geht zurück zum Regierungsrat.

Trakt. 9: B 47 Massnahmenprogramm 2020–2024 zum Schutz vor Naturgefahren, Entwurf Kantonsratsbeschluss

Bild: Luzerner Zeitung

Der Schutz vor Naturgefahren ist eine wichtige Aufgabe und gewinnt mit Blick auf den Klimawandel an Bedeutung. Nach wie vor sind nicht alle Siedlungsgebiete im Kanton ausreichend z.Bsp. vor Hochwassern geschützt. Da Naturgefahren nicht berechenbar sind, bleiben Abweichungen vom Massnahmenprogramm ausdrücklich vorbehalten. Das Wasserbaugesetzt enthält auch Vorschriften über die Planung von Massnahmen zum Schutz vor Naturgefahren an öffentlichen Gewässern. Deshalb wird dem Parlament erstmals ein Massnahmenprogramm 2020-2024 zur Beschlussfassung vorgelegt. Dieses Massnahmenpaket löst alle bisherigen Planungsberichte ab.
Der Kantonsrat beschliesst alle 4 Jahre ein Massnahmenprogramm das die baulichen Massnahmen an öffentlichen Gewässern und zum Schutz kantonaler Infrastruktur vor Massenbewegungen bezeichnet, die in der Programmperiode geplant, ausgeführt oder fortgesetzt werden sollen. Es löst das bisherige Instrument der Planungsberichte über den Schutz vor Naturgefahren ab, da das neue Gewässergesetz in Kraft getreten ist.

Bild: contratto ag

Aufgrund der vergangenen Sparprogramme ist ein grosser Projektstau entstanden und die Reduktion von Sicherheitsdefiziten wurde hinausgeschoben. Für die Umsetzung der Massnahmen braucht es Ressourcen beim vif. Die Ressourcen werden langsam wieder aufgebaut, aber sie fehlen immer noch. Der Planungsprozess ist nicht die Phase die viel kostet, sondern die Umsetzung.
Hauptanliegen und Vorteile:
Priorisierung der Schutzmassnahmen anhand der Risikobeurteilung und Risikobewertung. Umsetzen von bereits geplanten Projekten und Reduktion der Schutzdefizite.

Antrag:
Antragsteller/in VBK
Ziffer 2 (neu)
Der Kanton Luzern koordiniert die Ausscheidung der Gewässerräume mit den Nachbarkantonen. Die Abstände und Masse gemäss Gewässerschutzverordnung des Bund sind einzuhalten, aber so gering wie möglich zu halten.
Die SP-Fraktion lehnt diesen Antrag ab. Die bürgerliche Mehrheit stimmt dem Antrag zu.

Schlussabstimmung: Dem Kantonsratsbeschluss wird einstimmig zugestimmt.

Trakt. 10: Berichterstattung zum Leistungsauftrag der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz für die Jahre 2016–2019 . Kenntnisnahme

Bild: hslu.ch

Auszug aus Bericht:
Die Zentralschweizer Fachhochschul-Vereinbarung (ZFHV) vom 15. September 2011, in Kraft seit 1. Januar 2013, sieht vor, dass die sechs Trägerkantone der Hochschule Luzern (FH Zentralschweiz) einen mehrjährigen Leistungsauftrag (LA) erteilen, welcher die von der Hochschule zu erbringenden Leistungen und deren Finanzierung regelt. Nach Ablauf einer  Leistungsauftragsperiode erfolgt eine Berichterstattung an die Kantone.
Der gestützt auf die ZFHV erteilte Leistungsauftrag (vgl. Anhang) umfasste die Periode 2016 – 2019. Insgesamt kann festgestellt werden, dass die Hochschule Luzern (Hochschule Luzern) die Vorgaben des Leistungsauftrags gut erfüllen konnte.
Einschätzung der SP-Fraktion:
– HSLU/FHZ ist ein sehr wichtiger Bildungsstandort und wichtige Arbeitgeberin, gut verankert und anerkannt! Der Prozess im Bereich der Standortverbesserungen/-Fokussierung ist positiv und macht zuversichtlich für die künftigen Entwicklungen.
– Wir erkennen drei grosse Problemfelder bzw. Baustellen:
* Wachstum der Studierenden liegt etwas unter der Prognose; und damit fallen die FHV-Beiträge zu tief aus! Schwierig: das Wachstum wird von der Politik nur halbherzig gefördert bzw. lediglich damit die Beiträge fliessen; ist aber nicht bereit, Ressourcen bereitzustellen.
* Zu tiefe Trägerfinanzierung aufgrund von Sparpaketen ist sehr unschön, bzw. ärgerlich. Tiefer als im LA. Es stellt sich die Frage, wie verbindlich ein LA wirklich ist.
* Der Verzehr von Eigenkapital (EK) ist alarmierend. Der LA 2016 bis 2019 hat eine Vorgabe von 5% des Umsatzes; für 2019 = rund 14 Mio.; tatsächlich sind es aber noch 8.6 Mio oder 3.2%. Das EK musste von 16.1 Mio per Ende 2015 um fast 50% abgebaut werden.

Antrag auf Bemerkung:
Antragsteller/in EBKK
Die EBKK folgt den Ausführungen in der Berichterstattung zum Leistungsauftrag HSLU-FHZ 2016 bis 2019 in zustimmendem Sinn. Die EBKK stellt fest, dass die Hochschule Luzern (HSLU) in den Jahren 2016 bis 2019 die Vorgaben des Leistungsauftrages gut erfüllt hat

Abstimmung zur Bemerkung: Zustimmung gegen die Stimmen der SP.

Trakt. 11 Wechsel in ständigen Kommissionen der Legislatur 2019–2023

Keine Änderung.

Es folgt die Verabschiedung von Urs Dickerhof, SVP.

Bild: Kanton Luzern

 

 

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